Freizeitbetreuung

Freizeitgestaltung

Wir fördern die vorhandenen Fähigkeiten und Interessen von individuell betreuten Kindern und von Jugendlichen auch in der Freizeit. Wir übernehmen die Betreuung und Beaufsichtigung nach ihrem Bedarf und nach Absprache mit den Angehörigen.

Neben der individuellen Hilfe bieten wir die Teilnahme an verschiedenen Gruppen, wie zum Beispiel an zwei Kunstgruppen oder einer Freizeitgruppe an. 





Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.



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